Pro-Choice geht weiter. Für das Recht auf Information zum Thema Schwangerschaftsabbruch: Aktionstag am 22. September 2018 - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Public Affairs



AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 27.05.2018


Pro-Choice geht weiter. Für das Recht auf Information zum Thema Schwangerschaftsabbruch: Aktionstag am 22. September 2018
AVIVA-Redaktion

Irland wählt Pro-Choice, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert: Weg mit § 219a! Gewalt gegen Ärzt*innen und hilfesuchende Frauen nimmt zu. Infos und Hinweise zu Initiativen sowie zur Unterzeichnung der Bündniserklärung gibt es hier auf AVIVA-Berlin.




Die deutliche Mehrheit von 66,4 Prozent für die Abschaffung des achten Verfassungszusatzes kommentiert Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig:

"Dieses Ergebnis hat eine Signalwirkung über die Landesgrenzen Irlands hinaus. Ich bin über den Ausgang des Referendums hocherfreut und erleichtert, da es für die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen* in Irland und darüber hinaus ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Das Ergebnis zeigt außerdem, dass die Mehrheit der Menschen in Irland die christlich-fundamentalistische Weltsicht einer relativ kleinen Gruppe der sogenannten "Lebensschützer" und ihrer politischen Unterstützer nicht gutheißt."

Mit der Streichung des achten Zusatzartikels aus der Verfassung erhalten die Frauen im katholischen Irland fundamentale Rechte zur Selbstbestimmung über ihren Körper zurück. Bislang waren Schwangerschaftsabbrüche selbst bei Vergewaltigung, Inzest oder einer Missbildung des Fötus untersagt. Bei einer Abtreibung drohten Frauen bis zu 14 Jahren Haft, mit nur einer Ausnahme: Seit 2013 war es erlaubt, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, wenn das Leben der Mutter in akuter Gefahr ist.

Gewalt gegen Ärzt*innen und hilfesuchende Frauen

"Seit einigen Jahren erleben wir hierzulande verstärkt Angriffe aus der so genannten Lebensschutzbewegung auf Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf Beratungsstellen oder gar auf hilfesuchende Frauen*, denen quasi vor der Praxis aufgelauert wird", beschreibt Scheibe die zunehmend problematischer werdende Situation, dass auch in Deutschland die Lobby der Abtreibungsgegner*innen zunehmend Betroffene unter Druck setzt. "Die Streichung des Paragrafen 219a StGB wäre darum hierzulande das notwendige Signal, diese Aktivitäten stärker als bisher zu delegitimieren und die ungewollt Schwangeren und Ärzt*innen rechtlich zu stärken."

Der Begriff Pro-Choice besagt, dass Schwangere die selbstbestimmte Wahl haben sollen, sich straffrei für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden zu können. Hierfür setzt sich das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ein und solidarisiert sich auch international mit Mitstreiter*innen.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ist ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedener feministischer und allgemeinpolitischer Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen. Gegründet wurde es 2012 und organisiert seither Proteste gegen den jährlich stattfindenden, bundesweiten "Marsch für das Leben" (vormals "1000-Kreuze-Marsch").

Mehr Infos und Initiativen unter:

www.sexuelle-selbstbestimmung.de

Social Media #wegmit219a #sexuelleselbstbestimmung: www.facebook.com/PRO.Familienplanung

Marsch für das Leben? What the Fuck @1000KreuzeWTF: www.facebook.com/1000KreuzeWTF

www.twitter.com/prochoice_de

#Together4Yes - www.facebook.com/Together4yes

Pro-Choice Campaign Ireland - www.facebook.com/Pro-Choice-Campaign-Ireland

Berlin-Ireland Pro Choice Solidarity www.facebook.com/prochoiceberlin

Kundgebung gegen die Illegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Schwangerschaftsabbrüche gelten auch in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch als Straftat und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. So können schwangere Personen bspw. nur innerhalb von 12 Wochen und mit einer erzwungenen Schwangerschaftskonfliktberatung einen Abbruch vornehmen lassen. Selbst das Informieren über Schwangerschaftsabbrüche gilt in Deutschland gemäß § 219a StGB als Straftat.

Aktionstag "219a ist erst der Anfang. Leben schützen heißt Schwangerschaftsabbruch legalisieren!" Für das Recht auf Information zum Thema Schwangerschaftsabbruch!
22. September 2018. Auftaktkundgebung: ab 12 Uhr. Demonstration: ab 13 Uhr


Die Anti-Choice-Bewegung zeigt sich stark wie lange nicht mehr: In Polen, Irland, Italien, Portugal, Frankreich und Deutschland – beinahe überall in Europa aber auch in Nord- und Südamerika verbreiten Abtreibungsgegner*innen ihre menschenverachtende Ideologie und versuchen, das Recht der Frauen auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung einzuschränken.
Konservativ-christliche Fundamentalist*innen sind für Hunderte von Anzeigen gegen Ärzt*innen nach § 219a verantwortlich. Der Paragraph aus dem Jahr 1933 verbietet Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, öffentlich darüber zu informieren, dass sie diesen Eingriff vornehmen und welche Methoden sie anbieten. Ein Paragraph, der damit Menschen das Recht auf sachliche Information und freie Ärzt*innenwahl nimmt.
Am 22. September soll in Berlin erneut der sogenannte "Marsch für das Leben" stattfinden.
Der Aktionstag "219a ist erst der Anfang" setzt sich für die Streichung von § 218 und § 219 StGB ein und lädt dazu ein, mitzumachen sowie an den Tagen um und am 28. September (Internationaler Tag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs) eigene Veranstaltungen und Aktionen zu initiieren.
Die Aktivist*innen wollen darauf aufmerksam machen, dass jährlich weltweit ungewollt Schwangere zu Zehntausenden an den Folgen unprofessionell durchgeführter Schwangerschaftsabbrüche sterben und, dass jährlich rund 100.000 ungewollt Schwangere, die in Deutschland einen Abbruch durchführen lassen, durch die deutsche Gesetzgebung kriminalisiert und somit stigmatisiert werden.

Veranstaltungsort: Brandenburger Tor
Pariser Platz
10117 Berlin
Weitere Informationen unter: www.facebook.de
Anmeldung bis zum 16. September unter: www.docs.google.com

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung wird unterstützt von Familienberatungsstellen, Organisationen, Parteien und Einzelpersonen. Die Bündniserklärung kann unterzeichnet werden unter:

www.sexuelle-selbstbestimmung.de/ueber

Kristina Hänels Petition gegen §219a unterschreiben:

www.change.org

Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:

Skandalurteil. Kristina Hänel verurteilt - Kampagne für ein Informationsrecht für Frauen zum Thema Schwangerschaftsabbruch auf Change.org unterstützen
Die Ärztin ermöglicht es Interessierten auf ihrer Webseite über einen Link, Informationen zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Laut §219a StGB ist das verboten. Auf dieser Basis wurde Kristina Hänel von Abtreibungsgegner*innen angezeigt, von der Staatsanwaltschaft angeklagt und am 24. November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu 40 Tagessätzen à 150 € verurteilt. Das nimmt sie so nicht hin. Nächster Stopp: Revision am Landgericht Gießen. (27.11.2017)



Quelle: Pressemitteilung - Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Berlin, 26.05.2018, AVIVA-Berlin


Public Affairs

Beitrag vom 27.05.2018

AVIVA-Redaktion